Mit Schreiben vom 06.09.2010 hat die Regierung von Schwaben die betroffenen Grundstückseigentümer/Anlieger über die Erneuerung dieser Stromleitung informiert. Der Plan liegt vom 20.09. – 19.10.2010 in der Verwaltungsgemeinschaft Altenstadt aus. Einwendungen dagegen können bis spätestens zum 02.11.2010 geltend gemacht werden. Eine Bekanntmachung im neuen gemeindlichen Amtsblatt ist bisher nicht erfolgt.
Interessant daran ist, dass medienwirksam die Trasse nach Westen verlegt wird – allerdings nur um einige Meter. Dafür sind weniger Maste erforderlich. Dies bedeutet bei längerer Leitungsüberspannung auch erheblich höhere Maste (nahezu doppelt so hoch), eine breitere Ausladung mit mehr als sieben Metern und eine Vergrößerung der “Schutzzone”. Detaillierte Angaben liegen dazu nicht vor. Eine Stellungnahme des Marktes Altenstadt bzw. der Verwaltungsgemeinschaft liegt nicht vor.
Eine Trassenführung per Erdkabel ist nach Angaben es Betreibers 2,5 mal teurer als eine Freileitung, selbst unter Berücksichtigung des Rückbaues. Eine detaillierte Begründung dafür liegt den Planunterlagen nicht bei. Warum eine Verlegung auf die andere Seite des Kanales bei dieser Gelegenheit nicht in Betracht gezogen wird, bleibt unerwähnt. Dort hätte es den Vorteil, dass kaum Wohnbebauung an die Trasse angrenzen würde. Das Problem “Elektro-Smog” könnte vergleichsweise klein gehalten werden, die Anlieger wären zufrieden und die Mehrkosten überschaubar.