Mit Schreiben der Regierung von Schwaben (RvS) vom 06.09.2010 wurden die betroffenen Grundstückseigentümer informiert und darauf hingewiesen, dass die Planunterlagen vom 20.09. – 19.10.2010 in den Räumen der Verwaltungsgemeinschaft Altenstadt, Hindenburgstraße 1, 89281 Altenstadt zur Einsicht aufliegen würden. Bis zum 02.11.2010 können durch die betroffenen Grundstückseigentümer Einwendungen gegen den Plan erhoben werden.
Die wichtigsten Punkte aus dem umfangreichen Planwerk sind – zusammengefasst:
- Die Leistung der Leitung bleibt mit 110 kV gleich,
- die Leitungsmittelachse verschiebt sich um bis zu 8 m nach Westen, also weg von der Bebauung,
- die Anzahl der Masten verringert sich, jedoch sind
- die neu zu errichtenden Masten teilweise doppelt so hoch wie die alten Masten;
- die Breite der untersten Traverse (Ausladung) erhöht sich je Seite von ca. 5 m auf ca. 7 m.
- Durch Verringerung der Anzahl der Masten bei gleichzeitiger Vergrößerung von Höhe und Breite erhöht sich der Ausschwingbereich der Leitungen. Zusammen mit dem zusätzlichen Schutzabstand von 3 m kann dies im Einzelfall zu einer zusätzlichen erheblichen Belastung der betroffenen Grundstücke führen.
Nach Angaben der LEW stellt die Verlegung eines Erdkabels keine sinnvolle Alternative dar, da die Investitionskosten (je in Mio./€) mit 1,74 zu 5,92 und gesamt (Berücksichtigung der Betriebskosten, Leitungswiderstände u.a.) mit 2,529 zu 6,411 im Vergleich der Alternativen Freileitung zu Verkabelung erheblich zu teuer sein. Die Kosten des Rückbaues der alten Masten wurden angesetzt. Eine im Detail nachvollziehbare Berechnung liegt dem Planwerk nicht bei. Die Belange des Naturschutzes seien ausreichend berücksichtigt – wird behauptet.
Eine Prüfung der Leitungsverlegung auf die Westseite des Iller-Kanales wurde offensichtlich nicht erwogen.
Weitergehende Anfragen wurden von der RvS schriftlich auf die Würdigung im Rahmen des Verfahrens verwiesen – es würde schriftlich verbeschieden. Weitere – über das Planwerk der LEW hinausgehende – Informationen wurden nicht erteilt, Auskünfte über die Aufwuchsbeschränkungen in den Schutzzonen nicht gemacht. Dies bedeutet im Zweifelsfall, dass weitere Auskünfte (oder auch nicht) möglicherweise nur im (kostenpflichtigen) Bescheid über die Einwendungen zu erlangen sind.
Vermisst wird hier, wie auch im Bereich der Anwandwege durch die Untere Iller AG längs des Iller-Kanals, eine umfassende Information im Vorfeld der durchzuführenden Maßnahmen. Information und Bürgerbeteiligung sieht anders aus!