Bürgerversammlung

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Zum Bericht der Illertisser Zeitung vom 19. November 2010/Nr. 268, Seite 25:

Am 17.11.2010, Beginn offiziell 19.30 Uhr fand in Altenstadt – wegen des großen Andranges mit zwanzigminütiger Verspätung – seit einiger Zeit wieder einmal eine Bürgerversammlung statt. Teilgenommen haben dürften weit mehr als die eingeplanten 180 Bürger. Zweifelsohne ein Erfolg. Der Vergleich mit früheren Bürgerversammlungen hinkte insoweit, als seinerzeit nur Teil-Versammlungen durchgeführt worden waren und die Zahlen im Vergleich nicht addiert wurden. Ein Hinweis auf 17 Anwesende in der “Winkle-Kantine” war insoweit unvollständig. Von einem kostenlosen Bus war die Gemeindeverwaltung damals weit entfernt……….. auch von einer perfekt organisierten Bewirtung durch die Musikgesellschaft Illereichen-Altenstadt.

Verblüffend schien, was seit Amtsantritt des derzeitigen Bürgermeisters alles erreicht wurde. Bei genauer Hinsicht stellte sich aber heraus, dass viele Vorhaben bereits in der Amtszeit des  Amtsvorgängers Schlögel geplant, in Angriff genommen, begonnen oder fast fertiggestellt (z.B. Feuerwehrhaus Dattenhausen) worden waren. Auch bei weiteren gemeindlichen Projekten schien das Engagement des Bürgermeisters unübersehbar. Ein neuer Standort für den BOS-Masten konnte seinen Angaben zufolge nur dank seiner eigenen Initiative gefunden werden (unerwähnt blieb, dass erst der Druck einer Bürgerinitiative Bürgermeister und vielleicht Marktrat zum Umdenken bewogen hat und der jetzt präferierte Standort Monate vorher vorgeschlagen worden war, auch hier im Forum). Was eine bayerische Justizministerin dazu bewog, sich zu Problemen des Altenstadter Kernbereiches zu äußern, wird wohl ein Geheimnis bleiben…….. Der Dank des Bürgermeisters galt auch der Illertisser Zeitung, namentlich Frau Büchele,  für die objektive Berichterstattung.

Unerquicklich war das schroffe “Abbürsten” einer Anfrage wohl eines Mitgliedes der” Bürgerinitiative Funkmast Illereichen-Altenstadt” wegen der dort angefallenen Kosten. Was hätte dagegen gesprochen, wie im “Fall Max” (da zweifelsohne der Gemeinschaft nützend) Spenden auf das Konto des Marktes Altenstadt anzunehmen, Spendenbescheinigungen auszustellen und so den Trägern der Bürgerinitiative das Gefühl zu geben, auch etwas bewirkt zu haben (was zweifelsohne der Fall war……)? Auch mögliche Spendenüberschüsse hätten nutzbringend verwendet werden können.

Es blieb die Frage, ob tatsächlich Edison die Glühbirne erfunden hat……………. oder vielleicht doch………. ?

Hervorragend der Vortrag des Fotoclubs über die Gewässer in Altenstadt. Perfekte Information, excellente Fotos; ambitionierte Fotografen und Profis der Druckstufenvorbereitung können das einfach………

Funkmast-BI muss ihre Kosten tragen

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Die Rückzugsgefechte zum BOS-Funkmasten halten an:

Artikel in der Illertisser Zeitung vom 05.10.2010

Den Antrag der “Bürgerinitiative gegen den Funkmast”, die offenen Kosten der Informations-Veranstaltung im März 2010 in Höhe von 1.400,00 € zu bezuschussen, lehnte der Marktrat ab. Die veröffentlichten Begründungen sind im oben aufgeführten Artikel enthalten. Man fürchte einen Präzedenzfall ……….. heißt es ……………..

Sowohl die Absicht zur Errichtung eines Masten als auch der ursprünglich geplante Standort waren Marktrat und Bürgermeister seit Langem bekannt. Erkennbarer Widerstand gegen den ursprünglich geplanten Standort wurde offensichtlich nicht geleistet – auf eine “Geheimhaltungsverpflichtung” gar verwiesen. Das zudem auch noch – nach Angaben des Bürgermeisters in der IZ – bei einem Bauantrag dem nach Angaben der Antrag fehlte?

Bereits lange, bevor seitens von Marktrat und Bürgermeister irgendwelche Initiativen ergriffen wurden, schlug das Forum – wie unschwer nachzulesen ist – den jetzt ausgewählten Alternativstandort vor. Ohne die sich bildende Bürgerinitiative wäre nie dieser Druck entstanden, der schließlich auch Marktrat und Bürgermeister dazu bewog, sich ernsthaft Gedanken um einen Alternativstandort zu machen. Auch die Tatsache, dass auch Haus und/oder Anwesen des einen oder anderen (auch einflussreichen) Marktrates im Nah-Strahlungsbereich des geplanten BOS-Funkmasten lag, mag diesen Stimmungsumschwung beschleunigt haben.

Die Bürgerinitiative war und ist in ihrer überwiegenden Mehrheit nicht generell gegen Mobilfunkmasten, sondern nur gegen den BOS-Mast an diesem ungeeigneten Standort – nahe der Wohnbebauung. Die erfolgte Umplanung gab ihr recht. Andere Städte und Gemeinden, die sich hinter ihre Bürgeriniativen gestellt hatten, haben diese ideell und finanziell unterstützt (Weißenhorn ist ein Musterbeispiel dafür). Dies würde auch den gefürchteten Präzedenzfall ausschließen, da ausschließlich diese Bürgeriniativen unterstützt werden, deren Ziele auch von Markt und Marktrat verfolgt werden. Der Marktrat wäre in jedem Fall bei grundsätzlicher Unterstützung frei, im Einzelfall über Art und Höhe der Unterstützung zu entscheiden.

Der höchstpersönliche Einsatz des Bürgermeisters ist löblich, wäre aber wohl ohne den Einsatz der Bürgeriniative so nicht erfolgt. Der im Forum gut dokumentierte zeitliche Ablauf spricht dagegen. Der Zuschussantrag sollte im Interesse aller Beteiligten nochmals überdacht werden. Wären die Markträte und Bürgermeister doch auch beim Bauantrag ohne Antrag so entschlossen und konsequent gewesen…………………

Das Forum bleibt dran, lesen Sie es nach.

Erneuerung der 110-kV-Freileitung Untereichen-Kellmünz durch die LEW Lechwerke AG

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Mit Schreiben der Regierung von Schwaben (RvS) vom 06.09.2010 wurden die betroffenen Grundstückseigentümer informiert und darauf hingewiesen, dass die Planunterlagen vom 20.09. – 19.10.2010 in den Räumen der Verwaltungsgemeinschaft Altenstadt, Hindenburgstraße 1, 89281 Altenstadt zur Einsicht aufliegen würden. Bis zum 02.11.2010 können durch die betroffenen Grundstückseigentümer Einwendungen gegen den Plan erhoben werden.

Die wichtigsten Punkte aus dem umfangreichen Planwerk sind – zusammengefasst:

  1. Die Leistung der Leitung bleibt mit 110 kV gleich,
  2. die Leitungsmittelachse verschiebt sich um bis zu 8 m nach Westen, also weg von der Bebauung,
  3. die Anzahl der Masten verringert sich, jedoch sind
  4. die neu zu errichtenden Masten teilweise doppelt so hoch wie die alten Masten;
  5. die Breite der untersten Traverse (Ausladung) erhöht sich je Seite von ca. 5 m auf ca. 7 m.
  6. Durch Verringerung der Anzahl der Masten bei gleichzeitiger Vergrößerung von Höhe und Breite erhöht sich der Ausschwingbereich der Leitungen. Zusammen mit dem zusätzlichen Schutzabstand von 3 m kann dies im Einzelfall zu einer zusätzlichen erheblichen Belastung der betroffenen Grundstücke führen.

Nach Angaben der LEW stellt die Verlegung eines Erdkabels keine sinnvolle Alternative dar, da die Investitionskosten (je in Mio./€) mit 1,74 zu 5,92 und gesamt (Berücksichtigung der Betriebskosten, Leitungswiderstände u.a.) mit 2,529 zu 6,411 im Vergleich der Alternativen Freileitung zu Verkabelung erheblich zu teuer sein. Die Kosten des Rückbaues der alten Masten wurden angesetzt. Eine im Detail nachvollziehbare Berechnung liegt dem Planwerk nicht bei. Die Belange des Naturschutzes seien ausreichend berücksichtigt – wird behauptet.

Eine Prüfung der Leitungsverlegung auf die Westseite des Iller-Kanales wurde offensichtlich nicht erwogen.

Weitergehende Anfragen wurden von der RvS schriftlich auf die Würdigung im Rahmen des Verfahrens verwiesen – es würde schriftlich verbeschieden. Weitere – über das Planwerk der LEW hinausgehende – Informationen wurden nicht erteilt, Auskünfte über die Aufwuchsbeschränkungen in den Schutzzonen nicht gemacht. Dies bedeutet im Zweifelsfall, dass weitere Auskünfte (oder auch nicht) möglicherweise nur im (kostenpflichtigen) Bescheid über die Einwendungen zu erlangen sind.

Vermisst wird hier, wie auch im Bereich der Anwandwege durch die Untere Iller AG längs des Iller-Kanals, eine umfassende Information im Vorfeld der durchzuführenden Maßnahmen. Information und Bürgerbeteiligung sieht anders aus!

Dienstwagen von Markt (und/oder VG) Altenstadt

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Unbestätigten Berichten zufolge soll ein BMW-Geländewagen (BMW X-3) als Dienstwagen dem Markt und/oder der VG Altenstadt – hier dem/den Amtsträger(n) – zur Verfügung stehen. Wer dieses Fahrzeug alleine und/oder zusammen mit anderen nutzt, ließ sich nicht feststellen. Angesichts der erregten öffentlichen Diskussion im Stadtrat, der Bürgerschaft und der interessierten Lokal-Presse um den Dienstwagen der Oberbürgermeisterin der Stadt Illertissen (Mercedes-C-Klasse oder VW-Passat) verwundert die ausbleibende Reaktion der hier betroffenen Bürger.

Erneuerung der 110-kV-Freileitung (Stromtrasse) zwischen Untereichen und Kellmünz

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Mit Schreiben vom 06.09.2010 hat die Regierung von Schwaben die betroffenen Grundstückseigentümer/Anlieger über die Erneuerung dieser Stromleitung informiert. Der Plan liegt vom 20.09. – 19.10.2010 in der Verwaltungsgemeinschaft Altenstadt aus. Einwendungen dagegen können bis spätestens zum 02.11.2010 geltend gemacht werden. Eine Bekanntmachung im neuen gemeindlichen Amtsblatt ist bisher nicht erfolgt.

Interessant daran ist, dass medienwirksam die Trasse nach Westen verlegt wird – allerdings nur um einige Meter. Dafür sind weniger Maste erforderlich. Dies bedeutet bei längerer Leitungsüberspannung auch erheblich höhere Maste (nahezu doppelt so hoch), eine breitere Ausladung mit mehr als sieben Metern und eine Vergrößerung der “Schutzzone”. Detaillierte Angaben liegen dazu nicht vor. Eine Stellungnahme des Marktes Altenstadt bzw. der Verwaltungsgemeinschaft liegt nicht vor.

Eine Trassenführung per Erdkabel ist nach Angaben es Betreibers 2,5 mal teurer als eine Freileitung, selbst unter Berücksichtigung des Rückbaues. Eine detaillierte Begründung dafür liegt den Planunterlagen nicht bei. Warum eine Verlegung auf die andere Seite des Kanales bei dieser Gelegenheit nicht in Betracht gezogen wird, bleibt unerwähnt. Dort hätte es den Vorteil, dass kaum Wohnbebauung an die Trasse angrenzen würde. Das Problem “Elektro-Smog” könnte vergleichsweise klein gehalten werden, die Anlieger wären zufrieden und die Mehrkosten überschaubar.

Umlegungsverfahren “Altenstadt Mitte”

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Die unendliche Geschichte…………..

Die (Erschließungs-)Umlegung dient dazu, bis dahin nicht zur Bebauung geeignete Grundstücke (Zuschnitt, mangelnder Zugang u.a.) baureif zu machen. Eine der Voraussetzungen dazu wäre auch das Vorliegen eines Bebauungsplanes (§ 30 BauGB).

Bereits im Jahr 1986 wurden aufgrund eines Umlegungsbeschlusses des Marktes Altenstadt die Umlegungsvermerke für die betroffenen Grundstücke (zwischen Schiller-, Zeppelin- und Memminger Straße, begrenzt auch vom Altenstadter Mühlbach und der Filzinger Straße) im Grundbuch eingetragen. Seither hat sich im Umlegungsverfahren nicht viel getan. Der Markt Altenstadt als Umlegungsbehörde hat den Umlegungsausschuss wohl einige Male tagen lassen, Entscheidungen sind nicht bekannt/erfolgt. Interessanterweise sind seither Kaufverträge über Teilflächen beurkundet worden und/oder Gemeinderatsbeschlüsse über Verkäufe gefasst worden, obwohl die abschließende Eigentumsregelung einem Umlegungsplan (ähnlich der Flurbereinigung) vorbehalten ist.

Mit Veröffentlichung der Bekanntmachung des Vermessungsamtes Memmingen vom 17.05.2010 ergeht erneut ein Umlegungsbeschluss (diesmal aufgrund eines Beschlusses des Marktgemeinderates Altenstadt vom 08.11.2001). Umlegungsbehörde ist diesmal nicht der Markt Altenstadt sondern das Vermessungsamt Memmingen. Der geänderte Beschluss soll auf dem rechtskräftigen Bebaungsplan “Altenstadt Mitte” des Marktes Altenstadt vom 08.12.2000 basieren. Geändert wurden insbesondert Berechtigte und beteiligte Grundstücke, dies angeblich zur Regelung von Rechten.

Es handelt sich also um ein Umlegungsverfahren, das seit der Anordnung beständig geeändert wird und den jeweiligen Bedürfnissen/Interessen des Marktes Altenstadt angepasst wird.

Es könnte auch in Altenstadts Mitte spannend werden/oder bleiben. Wann mit Entscheidungen zu rechnen ist, bleibt offen; angesichts des bisherigen zögerlichen Verlaufes des Umlegungsverfahrens wagt niemand, Vorhersagen zu treffen.

Oazapft is……………..

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Andrang in den Räumen der Grundschule in Altenstadt: Zur Typisierungsaktion für Max (siehe auch IZ vom Heutigen) wurden ca. 300 – 400 Personen erwartet, es kamen nach Angaben von Mitarbeitern des BRK wohl mehr als 1.300 Personen. Ganze Cliquen erschienen. Die genaue Anzahl der Teilnehmer stand noch nicht fest (ganz genau jetzt: 1.075 Personen/22.07.2010).  Erfreulich auch, dass das von Mitarbeitern der Marktverwaltung bewachte Spendenglas sich mit Scheinen in grüner und brauner Farbe vollständig gefüllt hatte. Schade, dass es für Bürger, älter als 55 Jahre (außer zu spenden) keine Teilnahmemöglichkeit gab.

Lange Schlangen auch beim Team vom Blutspendedienst, mit mehrstündigen Wartezeiten. Nach Angaben viele Erstspender. Zum Ende hin alle platt: Die Spender von der Warterei, das Blutentnahmeteam und die ehrenamtlichen Helfer von der schier endlosen Arbeit (schon ab 15.30 Uhr) und die Hausmeisterfamilie von Organisation und “Aufräumerei”. Verpflegung und Anerkennungs-Geschenke gingen zur Neige. Die letzten Spender verließen die Grundschule gegen 23.30 Uhr. Unmut war nirgends zu hören. Angaben über die Zahl der Blutspender konnten am Abend – noch – nicht gemacht werden.

Ein Mitglied des Blutspendeteams äußerte sich: “Ich bekomme das ja bezahlt, es ist mein Beruf – aber die Geduld der Spender….einfach unglaublich.”

Die Chancen für Max sind gut, da nach Auskunft eines “Typisierers” für neun von zehn Bedarfsfällen Spender vorhanden sind oder gefunden werden. Alle drücken die Daumen.

Spekulativer Gründstückskauf?

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Im Bereich des Zentrums von Illereichen soll der Markt Altenstadt ein baufälliges und abbruchreifes Gebäude nebst ungefähr 1.800 m² Grundstück für den Betrag von 10.000,00 € mit notariellem Vertrag erworben haben. Der Vertrag soll mit der Betreuerin der dementen Eigentümerin geschlossen worden sein. Entsteht dort ein neues Baugebiet?

Funkmastdiskussion – entschärft?

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Sendemast

Nach einem Bericht in der Illertisser Zeitung von heute (16.07.2010) soll der bisherige Standort des geplanten Funkmasten in Illereichen “vom Tisch” sein. Der Funkmast soll nun in einem Waldgebiet östlich der Autobahn (wie bereits – auch hier – mehrfach angeregt) errichtet werden. Im Interesse der Anwohner des bisherigen Standortes wäre dies wünschenswert.  Eine Stellungnahme der Bürgerinitiative ist bisher (noch) nicht bekannt.

Festgestellt werden konnte mit Verblüffung:

  • einem Bauantrag muss nicht immer ein Bauantrag beigefügt werden und dies fällt erst im Nachhinein nach gründlichem Aktenstudium auf,
  • zur Auswahl von Alternivstandorten und der endgültigen Festlegung genügt maximal ein halber Manntag und
  • am besten vernetzt sind offenbar Jäger, die auf der Jagdversammlung dem Minister unmittelbar die Problematik vortragen können.

Einem weiteren Artikel der IZ vom Heutigen über den geplanten Funkmasten in Vöhringen ist zu entnehmen, dass die Vertreter der Feuerwehrorganisation (Kreisbrandrat u.a.) offenbar einhellig hinter dem Vorhaben stehen. Falsch ist jedoch die Aussage über die aufwändige Umplanung der Standorte, da Verschiebungen einzelner Masten und deren Auswirkungen auf das Funknetz sich verhältnis einfach per Computer-Simulation feststellen lassen. Problematisch sind solche Umplanungen nur dann, wenn im Vorfeld mit Grundstücksankäufen oder Nutzungsverträgen durch die Behörden bereits vor den Bauanträgen Fakten geschaffen wurden.

Die in diesem Artikel angegebenen Flächen-Abdeckungsgrade bei Grad 4 (Erreichbarkeit auch im Untergeschoss eines Gebäudes, mit Funkgerät am Gürtel, höchste Stufe) sind mit ca. 75 % der Fläche immer noch sehr gut. Außer Acht gelassen wurde bei dieser Berechnung, dass beim überwiegenden Teil der Flächen diese Erreichbarkeitsvoraussetzungen gar nicht gegeben sein müssen (Einsatz auf der Autobahn u.a.). Dies eingerechnet, wäre die Erreichbarkeit wesentlich höher. Was spräche – zu einer weiteren Erhöhung der Erreichbarkeit – denn dagegen, manche Feuerwehrfahrzeuge mit Signalverstärkern auszurüsten, um im Einsatzfall die Funksignale vor Ort zu verstärken?

Der digitale Bündelfunk an sich ist sinnvoll, die Beendigung der chaotischen Verständigungszustände bei Polizei, Feuerwehren und Rettungsdiensten auch. Sinnvoller wäre es jedoch gewesen, auch die Bürger, die diese Masten in ihrer Umgebung dulden und zahlen sollen/müssen frühzeitig in die Planungen einzubinden. Sicherheitsbedenken alleine dürften wohl nicht der alleinige Hinderungsgrund gewesen sein.

Nicht gegen Funkmast, aber gegen Standort

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zum Artikel der IZ vom 14.05.2010

Die Veranstaltung in der mit über 200 Besuchern gut besetzten Schulturnhalle in Altenstadt beantwortete manche Fragen, ließ aber noch mehr Fragen offen. Nach den rechtlich etwas unübersichtlichen Ausführungen von Rechtsanwalt Dr. Rolf Herkner wären folgende Ansatzpunkte möglich:

1. Einwendungen aus dem Eigentum:

Bisher ist in der Öffentlichkeit so gut wie nichts über den Vertrag bekannt, mit dem der/die Grundstückseigentümer die Errichtung eines Funkmasten auf ihrem Grundstück gestatten. Vermutlich dürfte die Errichtung gegen Pachtzahlung bei gleichzeitiger Einräumung einer Grunddienstbarkeit erfolgen. Unbekannt sind die Vertragspartei und die weiteren Bedingungen, z.B. auch, ob dieser für den Behördenfunk zu errichtende Mast auch an weitere Funknetzbetreiber “untervermietet” werden kann. Unbekannt ist auch, ob im Vertrag Rücktrittsrechte (üblicherweise nur einseitig für den Betreiber) vorgesehen, welche Laufzeiten, Verlängerungsoptionen und/oder Kündigungsrechte vorhanden sind. Ohne eine Offenlegung des Vertrages können dazu keine Feststellungen getroffen werden.

2. Einwendungen aus dem Nachbarrecht des BGB (Privatrecht):

Die Einwendungen können nur von unmittelbaren oder mittelbaren Anliegern (Nachbarn) vorgebracht werden. Es muss sich dabei um eine objektive oder objektivierbare Beeinträchtigung handeln, die auch aus dem Nachbarrecht bekannt ist (Lärm, Schattenfall, Überhang u.a.). Sogenannte “empfundene Beeinträchtigungen” wir drohender oder tatsächlicher Wertverlust, vermutete gesundheitliche Gefährdungen u.a. zählen nicht dazu. Das bedeutet, dass den Nachbarn nahezu keine Einwendungen gegen die Errichtung und dann vermutlich auch nicht gegen den Betrieb zustehen. Die Anlieger müssen sich bereits jetzt im Klaren darüber sein, dass jahrelange kostspielige Rechtsstreite vor den Verwaltungsgerichten mit beidseitigen Gutachterschlachten und ungewissem Ausgang zu erwarten sind.

3. Einwendungen aus dem öffentlichen Recht (Baurecht):

Einwendungen aus dem Baurecht können sich nur ergeben aufgrund bestehender Bauvorschriften. Nachträgliche Sperren oder Veränderungen nach einem eingereichten Bauantrag wären relativ (gegenüber dem Antragstellenden) unwirksam. Am wirksamsten könnte die Angabe von Alternativstandorten sein, verbunden mit einer Drohung der Ablehnung des Baugesuchs am bisherigen Standort. Da es sich zudem um einen Außenbereich handelt und das Bauvorhaben nicht privilegiert ist, ergäben sich damit weitere Ablehnungsgründe.

Zusammenfassend (auch aufgrund von Erfahrungen mit dem Bau der Müllverbrennungsanlage in Weißenhorn) muss gesagt werden, dass der Markt Altenstadt die weitestgehenden Möglichkeiten hat, den Sendemast am angestrebten Standort zu verhindern. Bedauerlich ist, dass diese Diskussionen im Marktrat unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattfinden.  Anlieger/Betroffene sind damit zu Recht empört. Was spräche eigentlich gegen den Funkmast auf einer Anhöhe östlich der Autobahn?

Die weiteren Ausführungen des Mediziners Dr. Markus Kern richteten sich gegen Mobilfunk und Elektrosmog allgemein. Eine Einschränkung insgesamt, außer vielleicht durch sparsamen Gebrauch, scheint nicht mehr möglich. Nahezu jeder Bürger des Marktes ist betroffen von Handystrahlen, WLAN-Netzen in seiner Umgebung, Mikrowellen-Lecks, Funk-Fernsteuerungen u.a.

Der Bürgerinitiative Funkmast Illereichen-Altenstadt bleibt nur anzuraten, Entschlossenheit zu zeigen. Sinnvoll wäre eine breitere Vernetzung und auch Kommunikation – auch über diese Plattform, auf der eine eigene Rubrik dafür eingerichtet werden sollte.